Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 68
BOLIVIEN, Rechtsprechung, BRASILIEN, CHILE, KOLUMBIEN, ECUADOR, MEXIKO, PARAGUAY, Haftungsbegrenzung
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BOLIVIEN Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Gerichte in La Paz verhandelt. BRASILIEN Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt. CHILE Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Zivilgerichte in Santiago verhandelt. KOLUMBIEN Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt. ECUADOR Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft in Quito verhandelt. MEXIKO Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung, verhandelt. PARAGUAY Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Gerichte in Asuncion verhandelt. PERU Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado, verhandelt. Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei Vorsatz (″dolo″) oder grober Fahrlässigkeit (″culpa inexcusable″) von Lenovo die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse. 48 Kurzübersicht