Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 80

Fehlerbehebung, durch, Lenovo, Haftungsbegrenzung, UNGARN, IRLAND, Umfang, dieser, Gewährleistung

Page 80 highlights

der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen. Der zweite Absatz entfällt. Fehlerbehebung durch Lenovo: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt Lenovo die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei Lenovo oder beim IBM Service repariert wird. Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie bei zugesicherten Eigenschaften. Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt: Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. UNGARN Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Vertragsbruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch kriminelle Handlungen verursacht wurden. Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzungen und erkennen an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwendung kommt, da sowohl der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vorliegenden Gewährleistung diese Haftungsbegrenzung ausgleichen. IRLAND Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem ″Sale of Goods and Supply of Services Act 1980″. Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun- 60 Kurzübersicht

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 107
  • 108
  • 109
  • 110
  • 111
  • 112
  • 113
  • 114

der
Gebrauchsminderung
der
nicht
reparierten
Maschine
oder
die
Rückgängig-
machung
des
Vertrags
hinsichtlich
der
betreffenden
Maschine
verlangen
und
sich
den
bezahlten
Kaufpreis
zurückerstatten
lassen.
Der
zweite
Absatz
entfällt.
Fehlerbehebung
durch
Lenovo:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Während
des
Gewährleistungszeitraums
übernimmt
Lenovo
die
Kosten
für
den
Hin-
und
Rücktransport
der
Maschine,
wenn
sie
bei
Lenovo
oder
beim
IBM
Service
repariert
wird.
Haftungsbegrenzung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Die
in
dieser
Gewährleistung
genannten
Haftungsbegrenzungen
und
-aus-
schlüsse
entfallen
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
von
Lenovo
sowie
bei
zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer
2
wird
durch
folgenden
Satz
ergänzt:
Lenovo
haftet
nur
bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertrags-
pflichten.
UNGARN
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
hier
genannten
Einschränkungen
und
Ausschlüsse
gelten
nicht
bei
Ver-
tragsbruch,
der
zum
Tode
oder
zu
physischen
und
gesundheitlichen
Beein-
trächtigungen
führt,
die
vorsätzlich,
durch
Fahrlässigkeit
oder
durch
kriminelle
Handlungen
verursacht
wurden.
Die
Parteien
akzeptieren
die
Verbindlichkeit
der
Haftungsbegrenzungen
und
erkennen
an,
dass
Abschnitt
314.(2)
des
ungarischen
Zivilrechts
zur
Anwen-
dung
kommt,
da
sowohl
der
Kaufpreis
als
auch
andere
Vorteile
aus
der
vorlie-
genden
Gewährleistung
diese
Haftungsbegrenzung
ausgleichen.
IRLAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Mit
Ausnahme
der
in
diesen
Gewährleistungsbestimmungen
ausdrücklich
genannten
Ansprüche
sind
sämtliche
gesetzlichen
Ansprüche
ausgeschlossen.
Ausgeschlossen
sind
auch
stillschweigende
Ansprüche,
jedoch
ohne
ihre
Präjudizwirkung
auf
die
Allgemeingültigkeit
des
oben
Gesagten.
Ausgeschlos-
sen
sind
weiterhin
alle
Ansprüche
aus
dem
Sale
of
Goods
Act
1893
und
dem
Sale
of
Goods
and
Supply
of
Services
Act
1980
.
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
Verschulden
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
durch
Lenovo
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
Lenovo
dem
Kun-
60
Kurzübersicht