Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 76

EuropÄische

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britannien stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit der englischen Gerichte fallen. Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der Ukraine, Usbekistan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien, Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Paragraph 598 (2) des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes. Lenovo kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen Gericht im Land der Installation verhandelt werden. In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Helsinki ernannt. EUROPÄISCHE UNION (EU) DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER: Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat in allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt. Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefonnummer angefordert werden. Der Kunde kann auch über die folgende Adresse mit dem IBM Service Kontakt aufnehmen: 56 Kurzübersicht

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britannien
stimmen
beide
Parteien
überein,
dass
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
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sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
die
Zuständigkeit
der
englischen
Gerichte
fallen.
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
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wird
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dieser
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In
Albanien,
Armenien,
Aserbaidschan,
Weißrussland,
Bosnien-Herzego-
wina,
Bulgarien,
Kroatien,
Georgien,
Ungarn,
Kasachstan,
Kirgisien,
der
frü-
heren
jugoslawischen
Republik
Mazedonien,
Moldawien,
Polen,
Rumänien,
Russland,
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Slowakei,
Slowenien,
Tadschikistan,
Turkmenistan,
in
der
Ukraine,
Usbekistan
und
der
Bundesrepublik
Jugoslawien
unterliegen
sämt-
liche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
oder
im
Zusammen-
hang
mit
deren
Verletzung,
Beendigung
oder
Unwirksamkeit
ergeben,
der
Schieds-
und
Schlichtungsordnung
des
Internationalen
Schiedsgerichts
der
Wirtschaftskammer
Österreich
in
Wien
(Wiener
Regeln)
durch
die
drei
Schieds-
richter,
die
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Richtlinien
ernannt
wurden.
Das
Schiedsspruchverfahren
findet
in
Wien,
Österreich,
statt,
und
die
offizielle
Sprache
der
Verfahren
ist
Englisch.
Die
Entscheidung
der
Schiedsrichter
ist
endgültig
und
bindend
für
beide
Parteien.
Gemäß
Paragraph
598
(2)
des
öster-
reichischen
Zivilprozesscodes
verzichten
die
Parteien
daher
ausdrücklich
auf
die
Anwendung
von
Paragraph
595
(1)
Ziffer
7
des
Codes.
Lenovo
kann
jedoch
veranlassen,
dass
die
Verfahren
vor
einem
zuständigen
Gericht
im
Land
der
Installation
verhandelt
werden.
In
Estland,
Lettland
und
Litauen
werden
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
im
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mit
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
einem
Schieds-
spruchverfahren
beigelegt,
das
in
Helsinki,
Finnland,
gemäß
den
geltenden
Schiedsspruchgesetzen
Finnlands
stattfindet.
Jede
Partei
ernennt
einen
Schieds-
richter.
Die
Schiedsrichter
bestimmen
dann
gemeinsam
den
Vorsitzenden.
Kön-
nen
sich
die
Schiedsrichter
nicht
auf
einen
Vorsitzenden
einigen,
wird
dieser
von
der
zentralen
Handelskammer
(Central
Chamber
of
Commerce)
in
Hel-
sinki
ernannt.
EUROPÄISCHE
UNION
(EU)
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
EU-LÄNDER:
Die
Gewährleistung
für
Maschinen,
die
in
EU-Ländern
erworben
werden,
hat
in
allen
EU-Ländern
Gültigkeit,
vorausgesetzt,
die
Maschinen
wurden
in
die-
sen
Ländern
angekündigt
und
zur
Verfügung
gestellt.
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
in
EU-Ländern
kann
über
die
für
das
jeweilige
Land
in
Teil
3
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Gewährleistungsinformationen
angegebene
Telefon-
nummer
angefordert
werden.
Der
Kunde
kann
auch
über
die
folgende
Adresse
mit
dem
IBM
Service
Kontakt
aufnehmen:
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