Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 71

HONGKONG, MACAU, SONDERVERWALTUNGSREGIONEN, CHINA, Geltendes, Recht, INDIEN, Haftungsbegrenzung,

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Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen. HONGKONG UND MACAU (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON CHINA) Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz: dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Anwendung kommen. INDIEN Haftungsbegrenzung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit von Lenovo; und 2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des Betrages, den der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die Gegenstand des Anspruchs ist. Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der Anwaltskammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde. Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt wurde. Anhang B. Lenovo Gewährleistung 51

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sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
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Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
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Englisch
abgefasst
sein).
Die
engli-
sche
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
HONGKONG
UND
MACAU
(SONDERVERWALTUNGSREGIONEN
VON
CHINA)
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
der
chinesischen
Sonderverwaltungsregion
Hongkong
zur
Anwendung
kommen.
INDIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Ziffern
1
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dieses
Abschnitts
werden
wie
folgt
ersetzt:
1.
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
oder
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen
nur
bei
Fahrlässigkeit
von
Lenovo;
und
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tatsächliche
Schäden,
die
durch
Nichterfüllung
von
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oder
Leistungen
hinsichtlich
dieser
Vereinbarung
entstanden
sind,
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der
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den
der
Kunde
für
die
Maschine
bezahlt
hat,
die
Gegenstand
des
Anspruchs
ist.
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Bangalore,
Indien,
durch
Schieds-
spruch
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Gesetzen
Indiens
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darle-
gung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schiedsrich-
ter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Dieser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
der
Anwaltskammer
Indiens
(Bar
Council
of
India)
übernommen
werden.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
anderen
Schiedsrichter
kann
dieser
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der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
werden.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
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wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Par-
tei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrichter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
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