Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 82

Gewährleistungsinformationen

Page 82 highlights

Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet. Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber. 1. Lenovo haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sale of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren. Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können. Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. Teil 3 - Gewährleistungsinformationen Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für die Maschine des Kunden geltenden Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des Gewährleistungsservice, der von Lenovo geleistet wird. 62 Kurzübersicht

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Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
durch
Lenovo
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Ver-
trag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmali-
ges
Verschulden
betrachtet.
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
zu
Schaden
gekommen
sind,
hat
er
Anspruch
auf
Entschädigung
durch
Lenovo.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
von
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber.
1.
Lenovo
haftet
unbegrenzt
für:
a.
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden;
und
b.
Verletzung
ihrer
Verpflichtungen
aus
Ziffer
12
des
Sale
of
Goods
Act
1979
oder
aus
Ziffer
2
des
Supply
of
Goods
and
Services
Act
1982
oder
gesetzlicher
Änderung
bzw.
Neuverordnung
dieser
Ziffern.
2.
Lenovo
haftet
unbegrenzt,
unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
,
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
Lenovo
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
125
%
des
gesamten
für
die
betreffende
Maschine
zu
zahlenden
Kaufpreises
bzw.
die
zu
zahlenden
Gebühren.
Diese
Begrenzung
gilt
ebenso
für
Lenovo
Lieferanten,
Lenovo
Reseller
und
Ser-
vice-Provider.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
und
Service-Provider
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
Lenovo,
die
Lieferan-
ten,
Reseller
oder
Service-Provider
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Verluste,
selbst
wenn
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
oder
Service-Provider
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädigung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen
Teil
3
enthält
Informationen
hinsichtlich
der
für
die
Maschine
des
Kunden
gel-
tenden
Gewährleistung,
einschließlich
Gewährleistungszeitraum
und
Art
des
Gewährleistungsservice,
der
von
Lenovo
geleistet
wird.
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Kurzübersicht