Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 81

Fälle, denen, Lenovo, nicht, haftbar, SLOWAKEI, Haftungsbegrenzung, SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA,

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den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt. Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber. 1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schä- den fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist, haftet Lenovo für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat. Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. SLOWAKEI Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt: Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts verboten sind. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat. GROSSBRITANNIEN Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Anhang B. Lenovo Gewährleistung 61

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gegenüber
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Ver-
trag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmali-
ges
Verschulden
betrachtet,
wobei
als
Datum
für
das
Verschulden
das
letzte
Verschulden
gilt.
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
zu
Schaden
gekommen
sind,
hat
er
Anspruch
auf
Entschädigung
durch
Lenovo.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
von
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber.
1.
Lenovo
haftet
unbegrenzt
für
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schä-
den
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
2.
Unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
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haftet
Lenovo
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
Lenovo
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
125
%
des
Betrags,
den
der
Kunde
für
die
betreffende
Maschine
bezahlt
hat.
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
Lenovo,
die
Lieferan-
ten,
Reseller
oder
Service-Provider
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Verluste,
selbst
wenn
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
oder
Service-Provider
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädigung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung:
Der
letzte
Absatz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
Einschränkungen
gelten
nur
insoweit,
als
sie
nicht
durch
§§
373-386
des
slowakischen
Handelsrechts
verboten
sind.
SÜDAFRIKA,
NAMIBIA,
BOTSUANA,
LESOTHO
UND
SWASILAND
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Lenovo
haftet
insgesamt
nur
für
tatsächliche
Schäden,
die
aus
der
Nichterfül-
lung
des
Vertrags
durch
Lenovo
im
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mit
diesen
Gewährleis-
tungsbestimmungen
entstanden
sind,
höchstens
bis
zu
dem
Betrag,
den
der
Kunde
für
die
betreffende
Maschine
bezahlt
hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
Verschulden
jede
Handlung,
Erklärung,
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
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