Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 69

ASIEN/Pazifik

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URUGUAY Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das zuständige Gericht in Montevideo verhandelt. VENEZUELA Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Gerichte im Stadtgebiet von Caracas verhandelt. NORDAMERIKA Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Gewährleistungsservice vom IBM Service kann in Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika über die folgenden Nummer angefordert werden: 1-800IBM-SERV (426-7378). KANADA Haftungsbegrenzung: Ziffer 1 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: 1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz: dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. ASIEN/Pazifik AUSTRALIEN Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem ″Trade Practices Act 1974″ oder aus ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulassen. Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn Lenovo in Zusammenhang mit der Anwendung des ″Trade Practices Act 1974″ oder ähnlicher Gesetze die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung von Lenovo auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine Anhang B. Lenovo Gewährleistung 49

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URUGUAY
Rechtsprechung:
Der
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nach
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ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
das
zuständige
Gericht
in
Montevideo
verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
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wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
die
Gerichte
im
Stadtgebiet
von
Caracas
verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
kann
in
Kanada
oder
den
Vereinigten
Staaten
von
Amerika
über
die
folgenden
Nummer
angefordert
werden:
1-800-
IBM-SERV
(426-7378).
KANADA
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
1
dieses
Abschnitts
wird
wie
folgt
ersetzt:
1.
Körperverletzung
(einschließlich
Tod)
und
Schäden
an
Immobilien
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beweglichen
Sachen,
soweit
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Schäden
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von
Lenovo
verursacht
wurden;
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Recht:
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folgende
Text
ersetzt
"dass
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Gesetze
des
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zur
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kommen,
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Maschine
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wurde"
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ersten
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der
Provinz
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kommen.
VEREINIGTE
STAATEN
VON
AMERIKA
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
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kommen,
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dem
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Maschine
erworben
wurde"
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ersten
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dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York
zur
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kommen.
ASIEN/Pazifik
AUSTRALIEN
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hin-
zugefügt:
Die
in
diesem
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beschriebenen
Gewährleistungen
werden
zusätzlich
zu
den
sonstigen
Ansprüchen
gewährt,
die
aus
dem
Trade
Practices
Act
1974
oder
aus
ähnlichen
Gesetzen
abgeleitet
werden
können,
und
sind
nur
insoweit
eingeschränkt,
als
dies
die
entsprechenden
Gesetze
zulassen.
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Wenn
Lenovo
in
Zusammenhang
mit
der
Anwendung
des
Trade
Practices
Act
1974
oder
ähnlicher
Gesetze
die
Gewährleistungsverpflichtungen
nicht
erfüllt,
ist
die
Haftung
von
Lenovo
auf
die
Reparatur
oder
den
Ersatz
der
Maschine
Anhang
B.
Lenovo
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