Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 78

BeschÄdigung

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FRANKREICH UND BELGIEN Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül- lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die den Schaden verursacht hat. Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist. 2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DIE GENANNTEN LÄNDER: ÖSTERREICH Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden, gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen. Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen. Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt: Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten 58 Kurzübersicht

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FRANKREICH
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Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
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folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
Lenovo
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfül-
lung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
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mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
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die
als
unmittelbare
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direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
Lenovo)
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standen
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sind.
Der
Höchstbetrag
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hierbei
den
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ren,
die
der
Kunde
für
die
Maschine
bezahlt
hat,
die
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verur-
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hat.
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
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Tod)
und
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direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist.
2.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
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DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGE-
WIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
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FOLGESCHÄDEN;
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ENTGANGENE
GEWINNE,
AUCH
WENN
SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNISSES
ENT-
STANDEN
SIND,
DAS
ZU
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SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
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ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDI-
GUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EIN-
SPARUNGEN.
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
DIE
GENANNTEN
LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die
Bestimmungen
dieser
Gewährleistung
ersetzen
jegliche
geltenden,
gesetzlich
vorgesehenen
Gewährleistungen.
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Satz
ersetzt
den
ersten
Satz
im
ers-
ten
Absatz
dieses
Abschnitts:
Die
Gewährleistung
für
eine
Lenovo
Maschine
umfasst
die
Funktionalität
einer
Maschine
bei
normalem
Gebrauch
und
die
Übereinstimmung
der
Maschine
mit
ihren
Spezifikationen.
Folgende
Absätze
werden
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Als
Begrenzungszeitraum
für
Kunden
mit
laufenden
Verfahren
wegen
Verstö-
ßen
gegen
die
Gewährleistungsbestimmungen
gilt
mindestens
die
gesetzlich
vereinbarte
Zeitdauer.
Ist
der
Service-Provider
nicht
in
der
Lage,
die
Lenovo
Maschine
zu
reparieren,
kann
der
Kunde
nach
seiner
Wahl
die
Herabsetzung
des
Preises
entsprechend
der
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der
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reparierten
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Kurzübersicht