Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 72

SchÄrfter

Page 72 highlights

Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen. JAPAN Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt: Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht. MALAYSIA Haftungsbegrenzung: Das Wort ″SPEZIELLE″ in Ziffer 3 des fünften Absatzes wird gelöscht. NEUSEELAND Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den Ansprüchen, die der Kunde aus dem ″Consumer Guarantees Act 1993″ oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der ″Consumer Guarantees Act 1993″ findet keine Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden. Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantees Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantees Act 1993″ beschrieben sind. VOLKSREPUBLIK CHINA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt ″dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde″ im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt wird). PHILIPPINEN Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt: SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VERSCHÄRFTER SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: 52 Kurzübersicht

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 107
  • 108
  • 109
  • 110
  • 111
  • 112
  • 113
  • 114

Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
engli-
sche
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
JAPAN
Geltendes
Recht:
Dieser
Abschnitt
wird
durch
den
folgenden
Satz
ergänzt:
Bei
Zweifelsfällen
in
Bezug
auf
diese
Vereinbarung
wird
zunächst
in
gutem
Glauben
und
in
gegenseitigem
Vertrauen
eine
Lösung
gesucht.
MALAYSIA
Haftungsbegrenzung:
Das
Wort
SPEZIELLE
in
Ziffer
3
des
fünften
Absatzes
wird
gelöscht.
NEUSEELAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hin-
zugefügt:
Die
in
diesem
Abschnitt
beschriebene
Gewährleistung
gilt
zusätzlich
zu
den
Ansprüchen,
die
der
Kunde
aus
dem
Consumer
Guarantees
Act
1993
oder
aus
sonstigen
Gesetzen
herleiten
kann,
soweit
diese
weder
eingeschränkt
noch
ausgeschlossen
werden
können.
Der
Consumer
Guarantees
Act
1993
findet
keine
Anwendung,
wenn
die
Produkte
von
Lenovo
für
Geschäftszwecke,
wie
sie
in
diesem
Act
definiert
sind,
verwendet
werden.
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Wenn
die
Maschinen
nicht
für
Geschäftszwecke,
wie
im
Consumer
Guarantees
Act
1993
definiert,
verwendet
werden,
gelten
die
Haftungseinschränkungen
in
diesem
Abschnitt
nur
insoweit,
als
sie
im
Consumer
Guarantees
Act
1993
beschrieben
sind.
VOLKSREPUBLIK
CHINA
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York,
Vereinigte
Staaten
von
Amerika,
zur
Anwendung
kommen
(sofern
dies
durch
die
Gesetzgebung
des
Landes
nicht
anders
geregelt
wird).
PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
3
im
fünften
Absatz
wird
wie
folgt
ersetzt:
SPEZIELLE
(EINSCHLIESSLICH
BEILÄUFIGE
SCHÄDEN
UND
VER-
SCHÄRFTER
SCHADENSERSATZ),
MORALISCHE,
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
ODER
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hin-
zugefügt:
52
Kurzübersicht