Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 77

GeschÄftsabschlÜsse

Page 77 highlights

IBM Warranty & Service Quality Dept. PO Box 30 Spango Valley Greenock Scotland PA16 0AH KONSUMENTEN In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht betroffen. ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül- lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einer anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Ursache beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) oder durch die genannte Ursache entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den vom Kunden für die Maschine bezahlten Gebühren. Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist. 2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. Anhang B. Lenovo Gewährleistung 57

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 107
  • 108
  • 109
  • 110
  • 111
  • 112
  • 113
  • 114

IBM
Warranty
&
Service
Quality
Dept.
PO
Box
30
Spango
Valley
Greenock
Scotland
PA16
0AH
KONSUMENTEN
In
der
Europäischen
Gemeinschaft
sind
für
Konsumenten
unter
den
geltenden
nationalen
rechtlichen
Bestimmungen
Rechte
für
den
Verkauf
von
Konsumgü-
tern
definiert.
Diese
Rechte
sind
von
den
Bestimmungen
in
dieser
Gewährleis-
tung
nicht
betroffen.
ÖSTERREICH,
DÄNEMARK,
FINNLAND,
GRIECHENLAND,
ITALIEN,
NIEDERLANDE,
NORWEGEN,
PORTUGAL,
SPANIEN,
SCHWEDEN
UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
Lenovo
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfül-
lung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden
oder
die
auf
einer
anderen,
mit
die-
ser
Vereinbarung
in
Zusammenhang
stehenden
Ursache
beruhen,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
unmittel-
bare
und
direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Ver-
schulden
von
Lenovo)
oder
durch
die
genannte
Ursache
entstanden
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
vom
Kunden
für
die
Maschine
bezahlten
Gebühren.
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
und
für
direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist.
2.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGE-
WIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
3)
ENTGANGENE
GEWINNE,
AUCH
WENN
SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNISSES
ENT-
STANDEN
SIND,
DAS
ZU
DEN
SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
ODER
4)
ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDI-
GUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EIN-
SPARUNGEN.
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
57