Xerox 3100MFP/S Analog Telephone Adapter User Guide - Page 66

zurückzuführen sind, insbesondere

Page 66 highlights

Sagem_Fax_ATA101S.book Page 20 Jeudi, 21. février 2008 5:09 17 • Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an die Sagem Communications zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind, • die Lieferung neuer Softwareversionen, • Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem Communications geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem Communications geänderten oder hinzugefügten Software, • Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen, • Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere: • Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammen-bruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners, • Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefon-leitungen...) • Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes, •Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen. • C - In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von der Sagem Communications einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung der Geräte an den Kundendienst der Sagem Communications akzeptieren muß. Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen worden ist und sind auf sämtliche in Deutschland verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. 20 Sagem Fax ATA 101S

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 107
  • 108
  • 109
  • 110
  • 111
  • 112
  • 113
  • 114
  • 115
  • 116
  • 117
  • 118
  • 119
  • 120
  • 121
  • 122
  • 123
  • 124
  • 125
  • 126
  • 127
  • 128
  • 129
  • 130
  • 131
  • 132

20
Sagem Fax ATA 101S
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte
Verpackung der an die Sagem Communications zurückgesendeten
Geräte zurückzuführen sind,
die Lieferung neuer Softwareversionen,
Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem
Communications geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder
Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung der
Sagem Communications geänderten oder hinzugefügten Software,
Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die
Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten
verwendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur
Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld
zurückzuführen sind, insbesondere:
• Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der
Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der
Zugangsnetze,
der
Zusammen-bruch
der
Leitung
des
Abonnenten oder seines Gesprächspartners,
• Übertragungsprobleme
(unzureichende
geographische
Abdeckung des Gebietes durch die radio-elektrischen Sender,
Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte
Qualität der Telefon-leitungen...)
• Fehler
der
örtlichen
Leitungen
(Verkabelung,
Server,
Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,
•Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem
den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben)
sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der
Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen
ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf
jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C -
In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der
Garantiefrist hat der Kunde von der
Sagem Communications
einen
Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung der
Geräte an den Kundendienst der
Sagem Communications
akzeptieren
muß. Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück) werden dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden
eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen worden ist und sind
auf sämtliche in Deutschland verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine
dieser
Bestimmungen
gegen
eine
zwingende
Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, ist diese
Bestimmung
nicht
anzuwenden;
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Sagem_Fax_ATA101S.book
Page 20 Jeudi, 21. février 2008
5:09 17